Spielregeln Beachvolleyball-Halle Donauwörth (AGB)
Mit Reservierung des Courts, spätestens mit Betreten der Anlage erkennt jeder Mieter, Mitspieler und Besucher diese Spielregeln und die damit verbundenen Pflichten ausdrücklich an.
Beim Betreten der Halle sowie beim Verlassen bitten wir auf jegliche Lärmbelästigung zu verzichten, um die Nachbarn nicht zu stören. Beim Verlassen der Halle bitte die Stromzufuhr durch Betätigung des obersten ‚Zentralschalters‘ beim Eingangstor komplett unterbrechen und Fenster in Umkleiden schließen.
Reservierungen von Courts kommen nur schriftlich zustande. Die Reservierung betrifft nur die Sandfläche, nicht aber die ganze Halle. Courtreservierungen können bis spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn von beiden Seiten storniert werden. Ärztliche Atteste einzelner Spieler berechtigen nicht zu einer Stornierung bei einem Vorlauf von weniger als 48 Stunden. Die stornierten Stunden werden gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb eines Jahres nach ursprünglicher Buchung nachgeholt werden. Für Nachholungen bitte telefonisch reservieren unter Tel. 0906 /7069032. Der/die Buchende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und muss bei minderjährigen Mitspielern während der gesamten Zeit vor Ort sein und die Aufsicht sowie die Verantwortung für die minderjährigen Mitspieler tragen.
Eine Spielstunde beträgt 60 Minuten und beginnt jeweils zur vollen Stunde. Maßgebend für Spielbeginn und -ende ist die Funkuhr in der Halle.
Courtmiete für sportliche Aktivitäten:
Vom 1.10. bis 30.4. – bis maximal 5 Spieler – 36 Euro
Vom 1.10. bis 30.4. – 6 bis maximal 12 Spieler – 49 Euro
Vom 1.5. bis 30.9. – bis maximal 5 Spieler – 28 Euro
Vom 1.5. bis 30.9. – 6 bis maximal 12 Spieler – 39 Euro
Hallenmiete für Events:
Vom 1.10. bis 30.4. – bis maximal 30 Teilnehmer – 60 Euro
Vom 1.5. bis 30.9. – bis maximal 30 Teilnehmer – 40 Euro
Die Miete der Halle für Events ist möglich. Es sind jedoch die Spielregeln (AGB) einzuhalten. Der Sand steht wegen Verschmutzungsgefahr nicht als Eventfläche zur Verfügung, sondern nur für sportliche Aktivitäten.
Sollten ein ungenutzter Court unberechtigt bespielt werden, ist für jede angefangene Spielstunde vom Benutzer die jeweils gültige Courtmiete zu entrichten. Die Anlage haftet für den Ausfall von Nutzungs- und Spielmöglichkeiten nur, soweit sie diese zu vertreten hat. Mieter, Mitspieler und Besucher der Anlage haben den Anweisungen der Mitarbeiter der Quo-Vado AG Folge zu leisten. Die Courts sind schonend und pfleglich zu behandeln. Mieter, Mitspieler und Besucher haften für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Anlage und der Einrichtungsgegenstände. Für Minderjährige haftet der gesetzliche Vertreter.
Das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfall außerhalb der hierfür bereitgestellten Behälter ist nicht gestattet. Bestellte Pizzakartons und ähnliche Verpackungen bitte selbst außerhalb der Halle entsorgen.
Das Verstellen der Netze ist nur unter Anleitung von Quo-Vado AG -Mitarbeitern erlaubt. Die Heizungsanlage in der Halle selbst darf nur durch die Quo-Vado AG-Mitarbeiter bedient werden.
Mieter, Mitspieler und Besucher der Anlage haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und Andere weder gefährdet noch belästigt werden. Dies betrifft insbesondere auch die Nachbarn.
Für das Wechseln der Kleidung sind die vorhandenen Umkleideräume zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur Mietern und Mitspielern gestattet.
Bei widerrechtlichem Verhalten kann Hausverbot verhängt und die Kosten für die Behebung evtl. Verunreinigungen oder Schäden in Rechnung gestellt werden.
Sowohl der Außenbereich wie auch der Innenbereich der Halle (mit Ausnahme der Umkleiden und des Saunabereiches) werden zur Sicherheit der Nutzer und zur Vermeidung von Vandalismus videoüberwacht.
Das Anbringen von Plakaten, Ankündigungen, Auslegen von Prospekten, usw. bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers.
Es gilt absolutes Rauchverbot im gesamten Indoor-Bereich
Der Sand darf nicht verunreinigt werden und das Betreten ist nur barfuß gestattet. Wenn Sand hell und trocken ist, diesen zur Staubreduzierung vor dem Spielen mit dem dort vorhandenen Rasensprenger circa während 3 Minuten wässern. Eine Einweisung erhalten Sie durch den Betreiber unter: 0171 / 5 25 43 18. Bitte nur innerhalb des von der blauen Linie eingerahmten inneren Spielfeldes wässern. Es darf kein Wasser in den Bereich der Holzschalung gelangen. Beim Spielen ist ein neben einer Short aus hygienischen Gründen ein Shirt oder Tanktop zu tragen. Wir bitten darum nicht auf den Sand zu spucken. Glas ist im gesamten Sandbereich verboten! Getränke dürfen ausschließlich in Plastikflaschen auf die Courts mitgenommen werden. Nach dem Spielen ist das Feld zur Mitte hin abzuziehen und der Sand vor Verlassen des Courts abzustreifen. Bitte stellen Sie den ausgeschalteten Rasensprenger wieder für die nächsten Besucher in die Mitte unter das Netz.
Die Benutzung der in der Halle befindlichen Sauna kostet ein zusätzliches Entgelt (siehe Aushang). Gleiches gilt für die in dem ‚Coca Cola – Kühlschrank‘ befindlichen Getränke. Da die Getränkepreise im Interesse der Spieler eng kalkuliert sind, würden wir uns freuen, wenn von dem Angebot Gebrauch gemacht wird, statt selbst Getränke mitzubringen. Dies gilt verpflichtend für Besucher während Turnieren, die selbst keine Buchungsgebühr entrichten.
Saunaregeln:
• Bitte vor dem Saunen duschen
• Bitte immer großes Handtuch unterlegen
• Kein Schweiß auf das Holz
Tiere sind aus hygienischen Gründen auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt!
Bitte das Glas der Duschkabine nach Benutzung mit dem weißen Abzieher reinigen.
Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände. Für den Verlust und die Beschädigung von Kleidung und anderen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Am besten nehmen Sie Wertsachen mit auf den Court.
Mit dem Betreten der Halle erklären sich Mieter, Mitspieler und Besucher einverstanden, dass Fotos/Videos, die von ihnen in der Halle gemacht werden für die Zwecke der QUO-VADO® AG genutzt werden dürfen. Die Zwecke beinhalten insbesondere die Veröffentlichung auf der Facebook-Seite der Halle sowie auf der Homepage www.beachvolleyball-halle.de und für Presseberichte. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der QUO-VADO® AG für die Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internetseiten, zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren Nutzung durch Dritte. Zudem erklären sich die Mieter, Mitspieler und Besucher, welche im Zuge der Buchung eine E-Mail-Adresse übermitteln, damit einverstanden, dass die QUO-VADO® AG diese speichert und sie über diese E-Mail-Adresse z. B. für Rundschreiben kontaktieren darf. Auf schriftlich übermittelten Wunsch werden die Personen aus dem Verteiler wieder entnommen.
Mieter, Mitspieler und Besucher nutzen die gesamte Anlage einschließlich aller Nebenräume und -flächen auf eigene Gefahr. Eltern sind für Ihre mitgebrachten Kinder verantwortlich und müssen diese während des Besuches beaufsichtigen, um Unfälle zu vermeiden. Dies gilt auch für Zuwege und den Parkplatz. Die Quo-Vado AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für den Ersatz von Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Quo-Vado AG bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Quo-Vado AG beruhen. Eine weitergehende Haftung der Quo-Vado AG auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Stand: Januar 2024